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Wir schützen die Rechte der Immobilieneigentümer und ihr Eigentum
Kaufmännisches und technisches Management von Immobilien
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Hausverwalter, WEG-Verwalter oder Sondereigentumsverwalter? Da stellen Sie sich sicher folgende drei Fragen: hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
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Der Hausverwalter zählt zu den Berufen, die auch nach der letzten Novelle ohne den Nachweis des Bestehens einer längeren berufsbezogenen Ausbildung nebst Prüfung ergriffen werden können. Die Berufsbezeichnung ist demzufolge nicht geschützt, sodass sich quasi jeder als Hausverwalter ausgeben kann, der regelmäßig an lapidaren Fortbildungen teilnimmt. Dies kann dann problematisch werden, wenn der Verwalter aufgrund mangelhafter Kenntnisse oder auch wegen einer unprofessionellen Haltung gegenüber seinen Auftraggebern und den ihm anvertrauten Wertpositionen Fehler macht. Solch ein Fehlverhalten eines Verwalters kann zu beachtlichen Schäden führen, wie die Praxis regelmäßig zeigt. Auch die Themen „Zuverlässigkeit“ und „Erreichbarkeit“ führen oft zu Streit zwischen Verwaltern und Auftraggebern. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
Deshalb ist es unverzichtbar, dass Sie sich vor der Beauftragung eines Verwalters möglichst umfassend über ihn und seine Arbeit informieren. Prüfen Sie Referenzen und somit die fachliche Qualifikation sowie seine Haltung zur Arbeit. Ist der Verwalter zuverlässig und erreichbar? Seine Kunden werden Ihnen dies sicher verraten. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
Als Hausverwaltung von Mehrfamilienhäusern, WEG´s und Gewerbeflächen sind wir nicht nur für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Abrechnung zuständig, sondern vor allen Dingen auch für den Substanzerhalt bzw. die -entwicklung der Liegenschaft(en) sowie eine ertragreiche Vollvermietung und wenig bis keine Mieterfluktuation. Wir steigern den Wert Ihrer ImmobIlie(n). Bei WEGs sorgen wir für ein geordnetes Miteinander der Eigentümer untereinander.
Wir kümmern uns so sorgfältig um Ihr Objekt, als ob unser eigenes wäre und sind sowohl für Sie als auch für Ihre Mieter über die modernen Kommunikationsmittel während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Auf Wunsch bieten wir auch Notdienste an. Wir handeln generell ohne Zeitverzug. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
Für Besitzer von kleinen Mehrfamilienhäusern bis zu großen Gewerbe- und Wohnkomplexen mit mehreren hundert Einheiten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Hierbei haben wir uns auf die jeweiligen Besonderheiten eingestellt, sofern es sich um Privatbesitz, Erbengemeinschaften, Besitzgesellschaften, Family Offices, Fonds-Gesellschaften oder auch um Immobilien in Verwertungsphasen handelt. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
Wir kümmern uns sowohl um die kaufmännische, als auch um die technische Verwaltung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien. Hierzu zählt … hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
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Glossar: Fachbegriffe zur Haus- und WEG-Verwaltung
- Abrechnungsspitze
- Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Vorauszahlungen der Eigentümer in der Jahresabrechnung.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Amtliche Bescheinigung, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist – Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum.
- Abnahmeprotokoll
- Dokumentation der Übergabe einer Wohnung oder Immobilie, meist bei Ein- oder Auszug.
- Allgemeine Vertragsbedingungen
- Standardisierte Regelungen, die für alle Miet- oder Verwalterverträge gelten.
- Ausschreibung
- Einholung von Angeboten, z. B. für Handwerkerleistungen oder Versicherungen.
- Bauliche Veränderung
- Maßnahme, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgeht und der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf.
- Baugenehmigung
- Öffentlich-rechtliche Erlaubnis zur Durchführung eines Bauvorhabens.
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zugunsten eines anderen Grundstücks.
- Beschluss
- Entscheidung der Eigentümerversammlung, die mit Mehrheit gefasst wird und für alle gilt.
- Beschlusssammlung
- Verzeichnis aller Beschlüsse der Eigentümerversammlungen, das die Hausverwaltung führen muss.
- Betriebskosten
- Kosten, die dem Eigentümer durch den laufenden Betrieb eines Gebäudes entstehen, z. B. Heizung, Müll, Wasser.
- Betriebskostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Kosten gegenüber Mietern.
- Brandschutz
- Maßnahmen zur Vermeidung oder Eindämmung von Bränden in Gebäuden.
- Eigentümerversammlung
- Regelmäßiges Treffen der Eigentümer einer WEG zur Abstimmung über gemeinschaftliche Belange.
- Eigentümergemeinschaft
- Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines Hauses oder einer Anlage.
- Einberufung
- Formelle Einladung zur Eigentümerversammlung.
- Erhaltungsaufwand
- Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Immobilie.
- Erhaltungsrücklage
- Ansparung von Mitteln für zukünftige Instandhaltungen in der WEG.
- Fälligkeit
- Zeitpunkt, zu dem ein Betrag (z. B. Hausgeld) gezahlt werden muss.
- Fenstererneuerung
- Kann je nach Teilungserklärung Gemeinschafts- oder Sondereigentum betreffen.
- Gemeinschaftseigentum
- Teile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, z. B. Dach, Treppenhaus.
- Hausgeld
- Monatlicher Beitrag der Eigentümer zur Deckung der laufenden Kosten der WEG.
- Hausordnung
- Regelwerk für das Zusammenleben in einer Wohnanlage.
- Hausverwaltung
- Verwaltung von Mietobjekten und WEGs im Auftrag der Eigentümer.
- Heizkostenabrechnung
- Verteilung der Heizkosten nach Verbrauch und festen Anteilen.
- Instandhaltung
- Maßnahmen zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Bauteilen.
- Instandhaltungsrücklage
- Rücklage zur Finanzierung zukünftiger Instandsetzungsmaßnahmen.
- Jahresabrechnung
- Gegenüberstellung der tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Zahlungen der Eigentümer.
- Kostenverteilungsschlüssel
- Modus, nach dem die Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden.
- Lageplan
- Kartografische Darstellung eines Grundstücks zur Orientierung.
- Mängelanzeige
- Mitteilung eines Schadens oder Mangels an den Verwalter.
- Mehrheitsbeschluss
- Beschluss, der mit einfacher Mehrheit der anwesenden Eigentümer gefasst wird.
- Mietverwaltung
- Verwaltung von vermieteten Objekten im Auftrag des Eigentümers.
- Modernisierung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, z. B. Dämmung, neue Fenster.
- Nutzfläche
- Fläche, die tatsächlich genutzt werden kann, exklusive Verkehrsflächen.
- Objektbetreuung
- Laufende Kontrolle und Koordination von Dienstleistungen am Objekt.
- Protokoll
- Schriftliche Zusammenfassung der Beschlüsse und Diskussionen der Eigentümerversammlung.
- Räum- und Streupflicht
- Pflicht zur Schneeräumung und Eisbeseitigung, oft auf Eigentümer oder Dienstleister übertragen.
- Rücklagenbildung
- Ansparung von Geldmitteln für zukünftige Maßnahmen.
- Sanierung
- Umfassende bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands.
- Sondereigentum
- Teile des Gebäudes, die im Alleineigentum stehen, z. B. Wohnung, Keller.
- Sondernutzungsrecht
- Exklusives Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum, z. B. Gartenanteil.
- Teilungserklärung
- Notarielles Dokument, das das Eigentum am Gebäude und dessen Aufteilung regelt.
- Treppenhausreinigung
- Kann durch Dienstleister oder im Wechsel durch Eigentümer erfolgen.
- Trittschallschutz
- Technische Maßnahme zur Reduktion von Gehgeräuschen in Gebäuden.
- Umlageschlüssel
- Kennziffer für die Verteilung von Kosten unter den Eigentümern.
- Verbrauchserfassung
- Erfassung individueller Verbräuche z. B. von Heizenergie und Wasser.
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht, Gefahrenquellen auf dem Grundstück zu beseitigen.
- Verwalterbestellung
- Formeller Beschluss über die Beauftragung eines Hausverwalters.
- Verwaltervertrag
- Vertrag, der die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwalters regelt.
- Versammlungsniederschrift
- Offizielles Protokoll der Eigentümerversammlung.
- Versicherungen
- Gebäude-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Elementarversicherungen im Rahmen der Verwaltung.
- Vorausschau
- Geplante wirtschaftliche Vorschau auf das kommende Jahr in der WEG.
- Wärmemengenzähler
- Messgerät zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs.
- WEG
- Wohnungseigentümergemeinschaft – Zusammenschluss aller Eigentümer einer Immobilie.
- WEG-Verwaltung
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Wohnflächenberechnung
- Ermittlung der Wohnfläche nach DIN oder Wohnflächenverordnung.
- Zahlungsverzug
- Nicht fristgerechte Zahlung von Hausgeld oder Miete.
- Zustimmungserfordernis
- Maßnahmen, die nur mit Genehmigung der Gemeinschaft durchgeführt werden dürfen.
- Zählerablesung
- Erfassung der Verbrauchswerte, meist jährlich durch Ablesedienstleister.
- Zwangsverwaltung
- Durch das Gericht angeordnete Verwaltung einer Immobilie bei Zwangsvollstreckung.
- Zentralheizung
- Heizsystem, das ein gesamtes Gebäude mit Wärme versorgt.
- Zwischenablesung
- Ablesung bei Nutzerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums.
- Abmahnung
- Formeller Hinweis bei Pflichtverstößen eines Eigentümers oder Mieters.
- Außenanlagenpflege
- Pflege der Außenflächen wie Garten, Wege, Hof durch beauftragte Dienstleister.
- Betriebskostenumlage
- Verteilung der Betriebskosten auf die Nutzer gemäß Mietvertrag oder WEG-Beschluss.
- Betriebskostenverordnung
- Rechtsverordnung, die regelt, welche Betriebskosten umlagefähig sind.
- Eigentumswohnung
- Wohnung, die als Sondereigentum im Rahmen einer WEG geführt wird.
- Fensterwartung
- Regelmäßige Wartung der Fenster – teils Gemeinschafts-, teils Sondereigentum.
- Gemeinschaftsanlage
- Einrichtung, die von allen genutzt wird, z. B. Aufzug oder Waschkeller.
- Gewerke
- Einzelne Arbeitsbereiche am Bau wie Elektrik, Heizung, Malerarbeiten.
- Grundsteuer
- Öffentliche Abgabe für Grundstücke und Immobilienbesitz.
- Hausmeister
- Verantwortlich für kleinere Reparaturen, Kontrolle und Betreuung des Objekts.
- Hausverwalter
- Berufsträger, der das Gemeinschaftseigentum nach dem WEG und Mietobjekte verwaltet.
- Heizkostenverteiler
- Gerät zur Erfassung des individuellen Heizungsverbrauchs an Heizkörpern.
- Instandsetzung
- Maßnahme zur Behebung eines Schadens an baulichen Anlagen.
- Jahreswirtschaftsplan
- Planung der Einnahmen und Ausgaben der WEG für ein Geschäftsjahr.
- Kaltmiete
- Miete ohne Nebenkosten.
- Kostenart
- Kategorisierung der Kosten (Heizung, Wasser, Verwaltung etc.).
- Lastenverteilung
- Zuweisung der finanziellen Belastung nach gesetzlichem oder vereinbartem Schlüssel.
- Mietrecht
- Teil des Zivilrechts, das die Rechte und Pflichten aus Mietverhältnissen regelt.
- Modernisierungsumlage
- Kostenumlage für Maßnahmen zur Modernisierung – z. B. durch Mieterhöhung.
- Nebenkosten
- Zusätzliche Kosten zur Kaltmiete für Betrieb, Wartung und Verbrauch.
- Objektunterlagen
- Alle relevanten Dokumente zur Immobilie wie Grundbuch, Teilungserklärung, Pläne.
- Pflichtenheft
- Dokument mit detaillierten Aufgaben und Anforderungen für Dienstleister.
- Reparaturrücklage
- Rücklage zur Deckung unerwarteter Reparaturkosten.
- Sammelheizung
- Heizanlage, die mehrere Wohneinheiten gleichzeitig versorgt.
- Sanierungsbedarf
- Erforderlichkeit größerer baulicher Eingriffe zur Werterhaltung.
- Teileigentum
- Nicht zu Wohnzwecken dienende Einheiten, z. B. Garage oder Büro.
- Übergabeprotokoll
- Dokumentation des Objektzustands bei Übergabe.
- Verwaltungskosten
- Kosten für die Tätigkeit des Hausverwalters.
- Vermietung
- Vertragsverhältnis zur Überlassung von Wohn- oder Gewerberäumen.
- Vertragsmanagement
- Verwaltung aller Objekt-relevanten Verträge durch den Verwalter.
- Wartung
- Regelmäßige Kontrolle und Pflege technischer Einrichtungen.
- WEG-Recht
- Rechtliche Vorschriften und Regelungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Zähler
- Gerät zur Messung von Verbrauch, z. B. Strom-, Wasser- oder Wärmezähler.
- Zweckentfremdung
- Nutzung einer Wohnung entgegen der Zweckbestimmung – z. B. als Ferienwohnung.
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Wissenswertes zur WEG-Verwaltung, Hausverwaltung und Mietverwaltung
Im Folgenden erhalten Sie umfassende Einblicke zu den Themen Hausverwaltung, Mietverwaltung, Immobilienverwaltung und WEG-Verwaltung. Wir beleuchten die Aufgaben und Kosten der Verwaltung, erläutern den Mehrwert der Digitalisierung und geben wichtige Hinweise zu den Änderungen im neuen WEG-Gesetz. Die WEG-Verwaltung ist anspruchsvoll und birgt Risiken. Mit unserer cloudbasierten App können Sie die Verwaltung und Vermietung von Immobilien problemlos und effizient bewältigen. Davon profitieren alle beteiligten Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Haus-, Wohnungsverwaltung bzw. Immobilienverwaltung – diese Begriffe werden oft synonym verwendet. Allerdings lassen sich verschiedene Arten der Verwaltung unterscheiden, die für vollkommen unterschiedliche Zuständigkeiten und Leistungsbereiche stehen. Klare Differenzierungen und Definitionen sind also wichtig. Genau deswegen befassen wir uns in diesem Text mit dem Thema WEG-Verwaltung, denn hier sind einige Besonderheiten zu beachten.
Wo liegen die Unterschiede zwischen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Mietverwaltung?
Welche sind die wesentlichen Aufgabenbereiche der Hausverwaltung?
Was kostet eine WEG-Verwaltung oder Hausverwaltung?
Die Kosten einer WEG-Verwaltung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der vereinbarten Aufgaben und den individuellen Merkmalen der Immobilie sowie der Eigentümergemeinschaft. Auch die Kosten für eine Hausverwaltung sind von unterschiedlichsten Leistungsparametern abhängig. Grundsätzlich gilt, je mehr die Verwaltung tun soll, um so höher sind deren Aufwendungen und ihr Vergütungsanspruch. Wir bei FRANKEN-IMMOBILIEN bieten die Leistungspakete BASIS, PLUS und PREMIUM an, wobei das BASIS-Leistungspaket bereits ab 5,95 € inkl. MwSt. pro verwalteter Wohneinheit zzgl. Basispauschale etc. zu buchen ist.
Ist es Pflicht, eine WEG-Verwaltung zu haben?
Ist es Pflicht, eine Hausverwaltung zu haben?
Eine Hausverwaltung hat Rechte und Pflichten zu erfüllen – und verursacht Kosten. Es ist also nachvollziehbar, dass Eigentümer sich die Frage stellen, ob sie sich nicht selbst mit der Materie befassen und sich das Geld einsparen. Das ist durchaus legitim, denn es gibt de facto keine Pflicht zur Haus- und Grundstücksverwaltung. Allerdings stehen insbesondere Eigentümergemeinschaften dann vor großen Herausforderungen: Kann der Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses sämtliche Entscheidungen alleine treffen, muss sich eine WEG abstimmen – bis hin zur Farbe der Fassade. Erfahrungsgemäß sind es vor allem die finanziellen Entscheidungen, die zu Streit führen und die Hausverwaltung schon als Vermittler so wichtig machen.
Fakt ist: Sobald ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung durch einen externen Dienstleister verlangt, muss die Gemeinschaft dies auch umsetzen.
Und das aus gutem Grund: Den anfallenden Hausverwaltungskosten stehen vielfältige Leistungen gegenüber, die die Eigentümergemeinschaft im Falle einer Selbstverwaltung nämlich untereinander aufteilen müsste. Daraus ergeben sich regelmäßig größere Probleme, wie beispielsweise:
- fehlendes Fachwissen – hier sei daran erinnert, dass für Hausverwalter ein neues Gesetz gilt, das eine spezielle Weiterbildung in der Hausverwaltung vorsieht
- Interessenskonflikte zwischen Eigentümern, die naturgemäß unterschiedliche Zielen verfolgen können
- Haftungsprobleme ohne die Möglichkeit der Absicherung, sodass die Eigentümer im Ernstfall mit privatem Vermögen einspringen müssen
- überbordender Arbeitsaufwand, der wiederum die Wahrscheinlichkeit von Fehlern erhöht
Es gilt also, eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um eine tragfähige Entscheidung für oder wider eine Hausverwaltung treffen zu können.
Wie kann eine WEG die Verwaltung wechseln?
Weiteres Wissenswerte über eine WEG-Verwaltung
Eine weitere Erleichterung, die das novellierte Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht mit sich bringt: Der Beirat einer WEG muss nicht mehr eine Mindestanzahl an Mitgliedern aufweisen – die Eigentümergemeinschaft sollte sich nach ihren eigenen Bedürfnissen richten. Fakt ist jedoch, dass nur Eigentümer in den Beirat der WEG berufen werden dürfen. Gleichzeitig wird die Funktion gestärkt, denn dem Beirat der WEG obliegt es zum Beispiel nicht nur, den Verwalter zu unterstützen, sondern auch alle wichtigen Informationen bei ihm nach angemessener Vorlaufzeit einzusehen.
Die WEG-Verwaltung ist eine große Verantwortung, die clever gemeistert werden sollte







Die Reform des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht bringt gleich mehrere Vorteile: Zum einen sind die Aufgaben einer WEG-Verwaltung nicht mehr explizit aufgeführt, zum anderen können auch Rechte und Pflichten des Verwalters individuell festgelegt werden. Darüber hinaus lassen sich die technologischen Errungenschaften sehr gut ausnutzen – denn die digitale Hausverwaltung wird vom Gesetzgeber verstärkt unterstützt: